Rechtsprechung
BVerwG, 08.12.1993 - 6 B 44.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen einer Prüfung zum Wirtschaftsprüfer - Verstoß gegen das Gebot der Fairness und der Chancengleichheit - Auskunft über die bisherige Durchfallquote - Gewährung einer längeren Vorbereitungszeit an einen Mitprüfling - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.03.1993 - 7 B 89.1310
- BVerwG, 08.12.1993 - 6 B 44.93
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 6 B 44.93
Mit der Grundsatzrüge muß dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Revisionsverfahren eine bestimmte, im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich noch klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner, Bedeutung zu beantworten sein wird, die über den konkreten Einzelfall hinausreicht (BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 6 B 44.93
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
- BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 150.94
Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Vornahme von …
Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist unter dem Blickwinkel der Verfahrensrüge jedenfalls nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze zählen (…vgl. Beschlüsse vom 14. März 1988, a.a.O., S. 32 und vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 325, S. 54). - BVerwG, 11.06.1996 - 5 B 59.96
Berücksichtigung der Feststellungen zur außergewöhnlichen Pflegebedürftigkeit des …
Denn die Beschwerde zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei Würdigung der vorliegenden Gutachten und fachlichen Stellungnahmen allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - ; stRspr). - BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem …
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aber aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - ; stRspr).
- BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vornahme von …
Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist unter dem Blickwinkel der Verfahrensrüge jedenfalls nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze zählen (…vgl. Beschlüsse vom 14. März 1988, a.a.O., S. 32 und vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 325, S. 54). - BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 152.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen …
Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist unter dem Blickwinkel der Verfahrensrüge jedenfalls nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze zählen (…vgl. Beschlüsse vom 14. März 1988, a.a.O., S. 32 und vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 325, S. 54). - BVerwG, 19.07.1995 - 8 B 110.95
Materiellrechtliche Anforderungen an die Annahme einer selbstständigen …
Ihre revisionsrechtlich unbeachtlichen Angriffe auf die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts können nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. etwa Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 m.weit.Nachw. und vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 325 S. 54). - BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 166.95
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem …
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aber aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - ; stRspr). - BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 163.95
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit unzureichender Sachaufklärung als …
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aber aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - ; stRspr). - BVerwG, 28.08.1995 - 8 B 94.95
Rüge einer fehlerhaften Sachverhaltswürdigung durch das Gericht als …
Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist unter dem Blickwinkel einer Verfahrensrüge jedenfalls nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze zählen (vgl. u.a. Beschluß vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 325 S. 54).